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praktische Tipps Ich
helfe, ohne mich selbst in Gefahr zu bringen. Ich
fordere andere aktiv und direkt zur Mithilfe auf. Ich
beobachte genau, präge mir Täter-Merkmale ein. Ich
organisiere Hilfe unter Notruf 110. Ich
kümmere mich um Opfer. Ich
stelle mich als Zeugin/ Zeuge zur Verfügung. ***************************** Rechte Wenn du dich oder andere sich in einer gefährlichen Situation befinden, hast du ein Recht auf Notwehr. Dem sogenannten Notwehrrecht (geregelt durch das Strafgesetzbuch (StGB) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)) liegt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel zugrunde. Dies bedeutet, dass ein körperlicher Angriff auf die eigene oder eine dritte Person mittels Anwendung unmittelbaren Zwanges bis zur Beendigung des Angriffes situationsgemäß abgewehrt und die AngreiferIn nach Möglichkeit unter Kontrolle gebracht werden muss.
Dazu ein Auszug aus dem Strafgesetzbuch: Wichtig ist, dass Notwehr nur möglich ist, solange die AngreiferIn aktiv ist. Wer erst Hilfe holt oder sich Mut antrinkt, bevor er zurückschlägt, begeht selbst eine Straftat.
Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für Frauen, die in ihrer Partnerschaft Gewalt erfahren? Es gibt die Möglichkeit,
Welche Möglichkeiten hat in diesem Fall die Polizei? Die
Polizei kann eine Person, die Ehefrauen, Partnerinnen oder Angehörige
schlägt oder sie schädigt, nach dem Polizeigesetz bis zu
10 Tage der Wohnung verweisen, d.h. die Person darf
in diesem Zeitraum nicht zurückkehren und muss
sich auch sonst von den betroffenen Personen fernhalten! |